Christoph Kirchenstein sieht Kritik an Vertragshilfe24 noch sehr gelassen
Christoph Kirchenstein sieht Kritik an Vertragshilfe24 noch sehr gelassen


Baar – Vertragshilfe24 ist ein fast schon geniales Angebot des Verbraucherschutzes, das vor allem Christoph Kirchenstein aufgebaut hat.

Worum geht’s bei Vertragshilfe24?

Mit einer Pensions- beziehungsweise Direktzusage wird Mitarbeitern eine Versorgungsleistung aus Unternehmensmitteln zugesichert. Das kann eine monatliche Betriebsrente, eine Hilfe bei Berufsunfähigkeit oder eine Zahlung an Hinterbliebene sein. Die Pensionszusage ist ein beliebtes Angebot aus dem Spektrum der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), um Belegschaften durch einen festgelegten Betrag aus dem Betriebsvermögen zusätzlich für das Alter abzusichern. Damit tragen Unternehmen dem Umstand Rechnung, dass die gesetzliche Rente für viele Arbeitnehmer nicht ausreichen wird, um einen wirtschaftlich sorgenfreien Lebensabend verbringen zu können. Firmen, die Pensionszusagen machen, drücken damit ihre Wertschätzung für die Beschäftigten aus und werden in Zeiten des Fachkräftemangels als Arbeitgeber noch attraktiver. Hinzu kommt, dass die jährlichen Rückstellungen für die Direktzusage gewinnmindernd sind, somit die Steuerlast gedrückt wird und die Altersvorsorge-Beträge als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. So lauten die Vorzüge zumindest in der Theorie. Anders als andere Produkte der betrieblichen Altersvorsorge sind die Beiträge zur Pensionszusage unbegrenzt steuerfrei. Die Anhänger der Direktzusage verweisen darauf, dass die Beträge im Insolvenzfall geschützt sind. Die Ansprüche der Arbeitnehmer seien über den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt.

Liane Kirchenstein: Vertragshilfe24 nutzt bei Rückabwicklung von Policen nicht nur den „Widerrufsjoker“

Viele Pensionszusagen für Führungskräfte von GmbHs und Aktiengesellschaften sind durch Kapitallebensversicherungen rückgedeckt, was sich inzwischen als Problem erweist. „Das war vor 30 Jahren ein beliebtes Modell. Damals war der Plan auch gar nicht so schlecht. Aber seitdem hat sich viel geändert“, analysiert Jürgen Braatz auf dem Onlineportal Vertragshilfe24.de. „Die großen Steuervorteile für die GmbH sind lange Geschichte und ebenso sind es die üppigen Zinsen, die die Lebensversicherungen damals in Aussicht gestellt haben.“ Der Fachjournalist stellt fest: „Als sich vor rund 20 Jahren abzeichnete, dass das Modell der rückgedeckten Pensionszusagen bei Ablauf wohl deutlich weniger Erträge erbringen würde als erhofft, während gleichzeitig der ursprünglich errechnete Bedarf durch die höhere Lebenserwartung sowieso nicht gereicht hätte, da kamen viele Berater auf folgende Idee: Wir erkennen eine Finanzierungslücke zu dem Zeitpunkt, an dem der leitende Mitarbeiter in Pension geht. Die füllen wir im Lauf der Zeit Jahr für Jahr kontinuierlich auf, und wenn er dann in Pension geht, ist alles wieder gut.“ Dieses Vorgehen sei schon damals sehr risikobehaftet gewesen. Was wäre zum Beispiel gewesen, wenn ein leitender Angestellter früher aus dem Unternehmen ausgeschieden wäre, fragt Jürgen Braatz. Oder wenn die Pensionszusage über seinen Tod hinaus als Witwenrente vereinbart worden wäre? „Dann wäre keine Zeit mehr gewesen, sondern die Gesellschaft hätte gleich nachschießen müssen. Das kann sie aber nicht immer, schließlich hat ein Unternehmen nicht nur gute Jahre, sondern auch schlechte“, erläutert er. Der Vertragshilfe24-Pressesprecher rät Führungskräften mit einer Pensionszusage, sich nicht blind auf Sicherheitsversprechen zu verlassen. Sie sollten sich unbedingt danach erkundigen, wie ihre Pensionszusage gedeckt ist und ob es schon ein Finanzierungsloch gibt.

Jürgen Braatz ist Pressesprecher für Vertragshilfe24

Die mit Kapitallebensversicherungen rückgedeckten Pensionszusagen können für Unternehmen deutlich die Insolvenzgefahr erhöhen. Versicherungsmakler suchen deswegen verstärkt das Gespräch mit Geschäftsführern, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. In den 1990er-Jahren waren die Verzinsungsprognosen für den Sparanteil und die Überschussbeteiligungen von Kapitallebensversicherungen noch recht überzeugend. Doch das ist lange her. Vor einem Jahr mahnten Branchenkenner, dass Geschäftsführer und Unternehmensvorstände umsteuern müssten, weil der Höchstrechnungszins schrittweise gesunken und gleichzeitig die Lebenserwartung gestiegen sei. Das führe bei der Direktzusage zum Drücken der Handelsbilanzen aufgrund massiv steigender Pensionsrückstellungen. Das handelsrechtliche Jahresergebnis werde aufgezehrt, das Ausschüttungsvolumen reduziert und das Eigenkapital schrumpfe, hieß es. 

Christoph Kirchenstein ist mächtig stolz darauf, Sven Enger und Axel Kleinlein für Vertragshilfe24 gewonnen zu haben

Damit ist die ursprünglich als Steuersparmodell gedachte Pensionszusage für viele Unternehmen zu einem existentiellen Risiko geworden. Eine besondere Rolle spielt dabei das „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“. Das sogenannte StaRUG soll eine Art Frühwarnsystem zur Krisenerkennung und -bekämpfung sein. Das gilt auch für die Altersvorsorge: Entstehen Deckungslücken für Pensionszusagen, müssen umgehend Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Geschäftsführer haften mit ihrem Privatvermögen, wenn sie sich nicht um die Finanzierungssicherung kümmern. Sollten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auf eine Unterdeckung bei Pensionszusagen stoßen, dann müssen sie das berichten und der Unternehmensleitung zur Kenntnis geben. Die im StaRUG beschriebene Berichtspflicht zu bestandsgefährdenden Entwicklungen gilt für alle, die mit der Erstellung von Jahresabschlüssen zu tun haben. Direktzusagen sind deshalb kritisch auf ihre Tragfähigkeit und Risikominimierung zu überprüfen. Die fehlenden Beträge müssen gegebenenfalls durch Einlagen der Gesellschafter aufgebracht werden. Generell stellt sich die Frage, ob die weitere Bedienung von Policen noch Sinn macht und welche finanziellen Auswirkungen eine Beitragsfreistellung hätte. Drohe bei der Pensionszusage ein Finanzloch, befinde sich der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH in der prekären Doppelrolle als Zahlungsverpflichteter und Zahlungsempfänger, erklären Experten. Er könne ja nicht einfach seine eigene Pension kürzen, weil die bilanziert sei.

Vertragshilfe24 ist ein geniales Angebot

Wenn sich die Fortführung einer Lebensversicherung nicht mehr lohnt, können finanzielle Lücken durch deren Rückabwicklung geschlossen werden. Mit professioneller Hilfe werden oft Rückzahlungsbeträge erzielt, die deutlich über dem von der Versicherung angebotenen Rückkaufswert liegen. Auf die Rückabwicklung solcher Policen hat sich ein Experten-Netzwerk spezialisiert, das im Internet unter Vertragshilfe24.de zu finden ist. Andere Versicherungs-Rückabwickler argumentieren bloß mit einer fehlerhaften Widerrufserklärung. Doch die Versicherungsprofis aus der schweizerischen Gemeinde Baar gehen facettenreicher vor. Liana Kirchstein, Geschäftsführerin der Konzeptional GmbH mit ihrer Marke Vertragshilfe24, sagt zu ihrer Vorgehensweise: „Wir nützen nicht nur den sogenannten Widerrufsjoker, sondern gehen viel weiter. In vielen Fällen ist es möglich, dass der Versicherte alle seine Beiträge fast ungeschmälert zurückerhält. Dann erhält er Zinsen auf die Beiträge. Dann können wir den Versicherungsgesellschaften meistens nachweisen, dass sie mit dem Geld der Versicherten höhere Erträge erwirtschaftet haben als die Zinsen.“ Hierfür nutze man die Gutachten von Spezialisten. Immer ist zu berücksichtigen, dass Anlagevermittler bestimmte Aufklärungspflichten vor einem Vertragsabschluss haben. In seiner Entscheidung vom 21. November 2019 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Beraterhaftung nochmals erweitert. Auch das weiß das Netzwerk von Vertragshilfe24 für sich und die Versicherten zu nutzen.

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