Christoph Kirchenstein ist einer der Kreativ-Köpfe von Vertragshilfe24
Christoph Kirchenstein ist einer der Kreativ-Köpfe von Vertragshilfe24


Baar – Lebensversicherungen sind definitionsgemäß Versicherungen, die die großen Risiken wie Tod und Invalidität absichern. Im Todesfall bekommt der Kreis derHinterbliebenen das Geld des Versicherten ausgezahlt und im Invaliditätsfall er selbst. Neben diesen Risikolebensversicherungen gibt es kapitalbildende Lebensversicherungen, die in erster Linie für die private Altersvorsorge gedacht sind. Kapitallebensversicherungen sollen Guthaben für das Alter aufbauen, um der drohenden Altersarmut durch gesetzliche Niedrigrenten vorzubeugen. Die Summe wird bei einem frühzeitigen Tod des Versicherungsnehmers an die Hinterbliebenen ausgezahlt – oder sie steht dem Versicherten nach Versicherungsende als zusätzliche Altersabsicherung zur Verfügung. Inzwischen rät jeder seriöse Finanzberater von Kapitallebensversicherungen ab, weil sie sich wegen der veränderten Gesetzeslage und Zinsentwicklung nicht mehr lohnen. Als Finanzpolster für einen sorgenfreien Lebensabend haben sie endgültig ausgedient, weil die Auszahlungen einfach zu gering sind. 

 

Warum genau Lebensversicherungen zum Anlagerisiko für die Versicherungsnehmer geworden sind und wie diese aus den Finanzprodukten wieder aussteigen können, erklärt „Vertragshilfe24“. Das Verbraucherschutzportal des Unternehmerpaares Christoph und Liane Kirchenstein zeigt den Besitzern von unrentablen Renten- und Lebensversicherungsverträgen Auswege aus der Misere. „Die Lebensversicherung als sichere Kapitalanlage? Diese Zeiten sind lange vorbei. Wenn Sie sich finanzielle Sicherheit für sich und Ihre Liebsten wünschen, retten Sie jetzt Ihr Geld. Wir helfen Ihnen“, betonen die beiden Finanzprofis gegenüber den Versicherten. „Die meisten Rentenversicherungen versprechen Absicherung, bieten jedoch nur zu hohe Kosten, zu niedrige Renditen und undurchsichtige Vertragsbedingungen. Sichern Sie jetzt Ihre Rentenansprüche.“ Um Verlustrisiken zu entgehen und ein Maximum eigener Ansprüche durchzusetzen, raten die Kirchensteins Anlegern zur Rückabwicklung der Lebensversicherungsverträge. Vertragshilfe24 – eine Marke der Konzeptional GmbH mit Sitz in der Schweizer Gemeinde Baar – bietet als erste Orientierungshilfe einen kostenlosen Online-Vertragsrechner an. In nicht einmal drei Minuten können Lebensversicherte ihren Vertrag und seine Rückabwicklungsmöglichkeiten überprüfen lassen. 

 

Christoph Kirchenstein arbeitet seit Jahren an der Vergrößerung seines Beratungsnetzwerkes, um Versicherte über die finanziellen Risiken von Lebensversicherungsverträgen aufzuklären und möglichst lukrative Exit-Optionen aufzuzeigen. So konnte er mehrere hochkarätige Experten für Vertragshilfe24 gewinnen. Zu ihnen gehört Sven Enger als Ex-Vorstand mehrerer Versicherungsgesellschaften. Der Branchen-Insider ist überzeugt, dass Lebensversicherungen keine Zukunft haben und die Versicherten systematisch benachteiligt werden. „Gemeinsam stärken wir die Rechte der Verbraucher und setzen uns dafür ein, dass sie ein Maximum Ihrer Ansprüche retten können“, erklärt der Buchautor. „Sollten Sie also eine Lebensversicherung besitzen und auf die Auszahlungen angewiesen sein, lassen Sie bitte prüfen, ob auch Sie wesentlich weniger Geld erhalten sollen, als Ihnen versprochen wurde“, rät er den Betroffenen in direkter Ansprache. „Noch ist es möglich, dass wir gemeinsam Ihr Geld retten und Sie so vor finanziellen Problemen im Alter schützen.“ Kirchenstein konnte auch Axel Kleinlein für die Mitwirkung mobilisieren. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV) gilt als einer der engagiertesten Verbraucherschützer im Bereich von Versicherungsprodukten und warnt seit Langem vor den uneinlösbaren Versprechungen von Lebensversicherungen. Die Versicherer unterlägen wirtschaftlichen Zwängen, die zwangsläufig zu einer Benachteiligung der Versicherten führten. Auch die Wirtschaftsjournalistin Carola Ferstl stellt ihre Expertise dem Beratungsportal zur Verfügung und klärt auf, warum die Altersvorsorge auf Basis einer Lebensversicherung heutzutage scheitern muss. 

 

Das Team von Vertragshilfe24 konnte nach eigenen Angaben schon mehr als 60.000 Verträge bearbeiten und auf diese Weise Kundengelder in Höhe von 500 Millionen Euro retten. Eine nicht zu unterschätzende Rolle für den Beratungserfolg spielt offenbar die Persönlichkeit und das Fachwissen Christoph Kirchensteins. Geschäftspartner und Kunden beschreiben ihn als einen sympathischen Finanzdienstleister, dem selbst im drögen und ernsten Versicherungsgeschäft nicht der Humor abhandengekommen ist. Es heißt über ihn, dass er die Fähigkeit habe, Partner zusammenzuführen, Kompetenzen zu bündeln und die Versicherungsnehmer leidenschaftlich zu vertreten. Da überrascht es nicht, dass er zahlreiche Fachjuristen, Verbraucherschützer und Versicherungskaufleute für das Portal Vertragshilfe24.com begeistern konnte. Im Fokus steht die Rückabwicklung von Renten- und Lebensversicherungen zu den bestmöglichen Konditionen mit dem geringsten Aufwand. Konkret geht es um die Sicherung von Ansprüchen auf die bisherigen Einzahlungen, Überschussbeteiligungen, Zinsen und steuerlichen Vorteile. Von einer Vertragskündigung rät Christoph Kirchenstein ausdrücklich ab, weil damit für den Versicherungsnehmer erhebliche finanzielle Nachteile verbunden sind. Wenn die Profis von Vertragshilfe24 einen Vertrag zur Rückabwicklung übernommen haben, erhalten die Besitzer schon innerhalb der ersten drei Wochen einen ersten Auszahlungsbetrag. 75 Prozent der mit den Versicherungskonzernen ausgehandelten Auszahlungssumme bekommen die Versicherten, denen ansonsten womöglich ein Totalverlust gedroht hätte, und 25 Prozent gehen an die Finanzdienstleister aus Baar. Das ist weder ungewöhnlich noch anrüchig, schließlich erhalten die Policeninhaberbei diesem Modell weit mehr aus der Rückabwicklung als aus einem konventionellen Verkauf der Lebensversicherung. 

 

Je nach Vertragszuschnitt kann auch die betriebliche Altersvorsorge bearbeitet werden. „Wurden Pensionszusagen mit einer Lebensversicherung als Rückdeckungsversicherung vereinbart, lohnt sich eine Prüfung in jedem Fall“, sagt Christoph Kirchenstein. „Denn häufig riskieren Unternehmen und deren Entscheider damit eine bilanzielle Unterdeckung. Das gefährdet sowohl die Firma an sich als auch das Führungspersonal, da dieses unter Umständen persönlich haftet.“ Zudem könnten Steuer- und Unternehmensberater haftbar gemacht werden, denen das Risiko nicht auffällt oder die auf eine Unterrichtung der Geschäftsführung verzichten. 

 

Die Macher von Vertragshilfe24 decken zudem Risiken bei Immobilienfinanzierungen auf. Wer eine Immobilie mit einem Darlehen inklusive einer Tilgungsaussetzung finanziert, dem bieten sie eine professionelle Prüfung der Konditionen an. Lange Zeit wurden Hypothekendarlehen mit einer Tilgungsaussetzung abgeschlossen, damit während der Laufzeit nur die Zinsen zu bezahlen sind. Das reduzierte die monatliche Belastung und ermöglichte vordergründig eine günstige Finanzierung. Inzwischen ist diese Darlehensform eine existentielle Gefahr für viele Darlehensnehmer – wie die klassischen Lebensversicherungen auch.

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